Haus- und Verhaltensordnung der Taunus - Schule Nastätten
1. Allgemeines:
Die Lernenden und alle an der Taunus-Schule Tätigen haben das Recht auf einen ungestörten Schulbetrieb. Grundlage ist die Goldene Regel der Taunus-Schule:
„Niemand hat das Recht, einen anderen zu schlagen, zu treten, zu verletzen, zu beleidigen oder auszugrenzen. Wir pflegen einen wertschätzenden und freundlichen Umgang miteinander.“
Alle achten die Würde jeder Person, den Besitz anderer und insbesondere den Besitz der Schule.
Für ein freundliches und ungestörtes Schulklima ist es notwendig, dass alle diese und die folgenden Regeln der Haus- und Verhaltensordnung befolgen sowie zur Ordnung in der Taunus-Schule beitragen
1.1 Allgemeine Verhaltensmaßgaben und Regelungen
a) Gefährdendes Verhalten ist nicht erlaubt, dazu gehören auch Spaßkämpfe.
b) Beleidigungen, körperliches Bedrängen, Nötigung und Erpressung, Mobbing und Gewaltanwendungen werden nicht toleriert.
c) Grob fahrlässige/vorsätzliche Körperverletzung und Sachbeschädigung sind verboten. Bei Sachbeschädigung haften die Sorgeberechtigten für den Schaden.
d) Alkohol, Drogen, Zigaretten (auch jegliche Form von E-Zigaretten, Vapes) und Energy-Drinks sowie koffeinhaltige Getränke sind strengstens untersagt. Dies gilt für den ganzen Schulbetrieb hinsichtlich Schulgelände, Schulgebäude, Schwimm- und Sportstätten und auch bei Schulveranstaltungen. Bei Nichteinhaltung erfolgen Ordnungsmaßnahmen und es kann ein Bußgeld drohen.
e) Süßigkeiten sind in der Schule nicht erwünscht (siehe „Gesundes Schulfrühstück“ im Schulplaner).
f) Für digitale Endgeräte gilt die entsprechende Nutzungsordnung.
g) Geld- und Tauschgeschäfte sind nicht erlaubt (mit Ausnahme von Sammelbildern- und karten).
h) Die Lernenden tragen Sorge dafür, dass der Unterricht störungsfrei ablaufen kann, indem sie ihre Hausaufgaben erledigen, aktiv mitarbeiten sowie Mitteilungen der Schule an die Sorgeberechtigten und Mitteilungen der Sorgeberechtigten an die Schule immer sofort und unaufgefordert vorlegen.
i) Die Lernenden beteiligen sich aktiv auch an den Veranstaltungen der Schule.
j) Die Lernenden befolgen die Anweisungen der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte.
k) Zur Konfliktlösung/Bearbeitung von Regelverstößen findet an der Taunus-Schule ein Streitschlichtungsgespräch statt, das von der gesamten Schulgemeinschaft akzeptiert und genutzt wird.
2. Unterrichtsbeginn:
a) Der Unterricht beginnt um 7.40 Uhr, die Aufsicht beginnt um 7.30 Uhr.
b) Die Lernenden begeben sich auf direktem Weg zügig von den Bussen zur Schule.
c) Nach Öffnung des Schulgebäudes begeben sich die Lernenden leise und geordnet in ihren jeweiligen Klassenraum und verhalten sich dort angemessen.
3. Verhalten im Schulgebäude
a) Um Gefahren abzuwenden, darf auf den Treppen und Fluren nicht gerannt und gesprungen werden.
b) Klassenräume, Treppen, Flure und Toiletten sind sauber zu halten. Die Verwaltungsräume dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrperson betreten werden!
c) Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
Das Altpapier ist von den Klassen selbst zu leeren.
Müllcontainer für Verpackungen, Bioabfall und Altpapier stehen hinter dem Haus.
4. Verhalten in den Pausen
a) Das Klingelzeichen zeigt das Ende der Unterrichtsstunde an. Die Lehrperson schließt den Unterricht.
b) Die Lehrperson verlässt als Letzte den Klassenraum und schließt diesen.
c) Auch bei ungünstiger Witterung gehen die Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhof.
d) Die Lernenden haben sich in den Pausen auf dem Schulhof aufzuhalten.
e) Kein Lernender darf ohne Erlaubnis einer Lehrperson den Schulhof (obere Treppenstufe) verlassen.
f) Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen, sowie das Schlittern auf dem Schulhof sind wegen der Unfallgefahr untersagt.
g) Es darf nur mit weichen Softbällen und Basketbällen auf dem Hof Ball gespielt werden.
h) Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
i) Während der Pausen werden ausschließlich die Außentoiletten benutzt.
j) Um eine schnelle Abfertigung am Kiosk zu ermöglichen, stellen sich die Schülerinnen und Schüler in Reihen auf.
k) Pünktlich beim Klingelzeichen zum Pausenende stellen sich alle Lernenden klassenweise unter dem Vordach bzw. dem Dach des Neubaus auf. Sie warten dort ruhig, bis eine Lehrkraft sie abholt. Die aufsichtsführende Lehrkraft verlässt als Letzte den Schulhof.
5. Unterrichtsende
Vor dem Verlassen der Klasse stellen alle Schülerinnen und Schüler die Stühle hoch und sorgen dafür, dass der Klassenraum sauber ist. Die Lehrkraft verlässt diesen als Letzte und schließt ihn.
6. Unfälle
a) Jeder Unfall ist sofort der aufsichtsführenden Lehrkraft, der Schulleitung oder dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu melden.
b) Unfälle auf dem Schulweg sind spätestens am nächsten Tag von den Sorgeberechtigten der Schule mitzuteilen.
7. Verschiedenes
a) Für Geld und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.
b) Fundsachen werden im Büro abgegeben.
c) Bei Zuwiderhandlung gegen diese Haus- und Verhaltensordnung erfolgen Maßnahmen seitens der Taunus-Schule und nach §61-66 der Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen vom 16.05.2024.
Nastätten, 19.01.2026